Staatklar – Ihr Anspruch auf Förderung.
Wer energetisch modernisiert, trägt dazu bei, das klimaschädliche CO2 zu reduzieren und Energiekosten massiv zu senken. Das ist natürlich auch im Interesse der Bundesregierung, die sich in puncto Energieeffizienz im Gebäudebestand hohe Ziele gesetzt hat: 3 % der Bestandsgebäude sollen jährlich modernisiert werden.
Deshalb fördert der Staat die energetische Modernisierung von Wohngebäuden. Das energetrium netzwerk ebnet Ihnen den direkten Weg zu allen staatlichen Fördermitteln!
Staatklar: Für Fördermittel für die Vor-Ort-Energieberatung.
Alle Energieberater im energetrium netzwerk sind als unabhängige Berater beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistet und damit voll förderfähig. Das ist für uns selbstverständlich. Und natürlich beantragen unsere Berater auch die Fördermittel für Sie. Ihnen wird dabei lediglich Ihr Eigenanteil in Rechnung gestellt.
Anspruch auf die Förderung der Energieberatung haben im Übrigen alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das komplette Gebäude bezieht und die Wohnfläche mindestens 50 % ausmacht. Außerdem muss der Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt worden sein.
Zuschüsse durch das BAFA:
+ 350 € für eine Vor-Ort-Energieberatung inklusive Stromberatung (Ein- und Zweifamilienhäuser)
+ 100 € für Thermografieaufnahmen (4 Bilder)
= 450 €
Der gesamte Zuschuss ist auf 50 % der Beratungskosten (brutto) begrenzt, maximal 450 €.
Ein Förderanspruch, der zählt. Doch Unabhängigkeit und Fairness gehen für uns noch weiter. Wir belassen es nicht bei einer reinen Beratung. Mit MYenergetrium setzen wir Akzente und liefern Ihnen eine detaillierte Wertsteigerungsermittlung sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung exklusiv zur Energieberatung dazu. Das ist der energetrium Förderbonus: Fair. Transparent. Und mit 200 € in das Gesamtpaket der Beratung integriert. Sie erhalten mit energetrium also eine maximale Förderung von 650 €.
Staatklar: Für Fördermittel für die Modernisierungsbegleitung.
Wenn Sie Ihre Modernisierung durch einen kompetenten Energieberater begleiten lassen, profitieren Sie zusätzlich von einer staatlichen Bezuschussung von 50 % (maximal 2.000 €). Ihr energetrium Berater begleitet Sie auf Wunsch von Beginn der Planung bis zur abschließenden Qualitätskontrolle Ihrer Maßnahmen. Das ist unser Qualitätsanspruch. Damit Sie am Ende auch wirklich positiv überrascht werden.
Staatklar: Für Fördermittel für die energetische Modernisierung.
Sie haben Anspruch auf unterschiedliche staatliche Fördermittel – abhängig davon, wie sich Ihre konkrete Modernisierungsplanung gestaltet. Entscheidend ist die Differenz zwischen dem Energiebedarf vor und nach der Modernisierung. Je mehr Energie Sie also in Zukunft einsparen, desto umfangreicher sind die Fördermittel. Deshalb kennt Ihr lokaler Energieberater neben der KfW auch alle regionalen Förderprogramme, wie zum Beispiel das der NRW-Bank: 2012 werden 400 Euro an Extramitteln für die energetische Modernisierung frei gemacht. Das ist für uns Vor-Ort-Energieberatung: Kompetenz in Ihrer Region – mit Blick auf Ihre Region.
Die regionalen Förderprogramme werden von zwei staatlichen Fördermittelgebern flankiert:
BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Zuschüsse über das Marktanreizprogramm für Solarthermische Anlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen.
KfW
Die KfW-Bankengruppe ist bekannt für ihre Zuschüsse und Darlehen in den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen. Über die Darlehensprogramme 141, 151, 152 sowie das Zuschussprogramm 430 werden Bauteile der Gebäudehülle sowie Heizungs- und Lüftungsanlagen gefördert.KfW-Investitionszuschüsse für die Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus und die Durchführung von Einzelmaßnahmen (Quelle: KfW-Bankengruppe):
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: 5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500,00 € pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 55: 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 13.125,00 € pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70: 15 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 11.250,00 € pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 85: 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 9.375,00 € pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 100: 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 7.500,00 € pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 115: 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 5.625,00 € pro Wohneinheit
Für die Beantragung von KfW-Fördermitteln ist eine Bestätigung über die Angemessenheit sowie über die ordentliche Umsetzung der Maßnahmen durch einen unabhängigen Energieberater erforderlich. Sprechen Sie uns an.





