Fragen & Antworten: Wohngebäude

Welche finanziellen Vorteile ergeben sich durch eine energetische Modernisierung?

Durch eine energetische Modernisierung ergeben sich für Sie als Hauseigentümer mehrere finanzielle Vorteile, die den Investitionskosten entgegenstehen. Zunächst sparen Sie direkt Energie, und damit Energiekosten ein. Die monatliche Ersparnis mindert die monatlichen Zinsen für ein Darlehen. Diverse Fördermittel des Bundes in Form von zinsgünstigen Darlehen und/oder Zuschüssen ermöglichen im Vornherein eine Reduzierung des finanziellen Aufwandes.

Die zu erwartende Energiepreissteigerung wird durch eine energetische Modernisierung ausgeglichen und in die Tilgung des Darlehens umgewandelt.

Eine energetische Modernisierung führt direkt zu einer Wertsteigerung des Eigenheims. Neue Dach-, Fassaden- und Fensterflächen, eventuell gepaart mit modernen Solarkollektoren, verlängern die Lebensdauer des Eigenheims und wirken gerade in Baugebieten mit älteren Immobilien auf den Betrachter wie ein Solitär in der Menge. Entsprechend steigt der Wert der Immobilie. Durch die Wertsteigerung der Immobilie wirkt die Tilgung des Darlehens wie ein Sparvorgang.

Bei jeder Investition in Sachwerte (sinnbildlich kann man vom „Tausch Geld gegen Steine“ sprechen) ist die Werthaltigkeit der Investition in hohem Maße von der Professionalität beim Mitteleinsatz geprägt. Das heißt, nur eine professionelle Umsetzung und abschließende Qualitätskontrolle sichern Ihnen die gewünschte Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

Auch im Alter ist eine energetische Modernisierung sinnvoll. Die Energiekosteneinsparung  bietet Ihnen Sicherheit bei den monatlichen Kosten, da zu erwarten ist, dass die Energiekosten in den nächsten Jahren stark steigen werden.
Die Wertsteigerung Ihrer Immobilie     steigert die Marktfähigkeit bei einem kurzfristigen Umzug in eine neue Immobilie. Außerdem gibt es keine Altersdiskriminierung bei der Wahrnehmung von Fördermöglichkeiten.

Welche Auswirkungen hat eine energetische Modernisierung auf meinen Wohnkomfort?

Eine energetische Modernisierung hat positive Auswirkungen auf Ihren Energieverbrauch, aber auch auf Ihren Wohnkomfort. Dies zeigt sich bei verschiedenen Maßnahmen, bei verschiedenen Komfortaspekten.
Durch die Erneuerung der Außendämmung wird beispielsweise gewährleistet, dass die Innenwände Ihrer Immobilie eine ausgewogenere Wärmeverteilung in Bezug auf den Raum haben. Das heißt, dass es keine großen Temperaturunterschiede mehr zwischen Wänden und Zimmertemperatur gibt. Dies erweist sich als besonders angenehm, wenn Sitz- oder Liegemöbel an Außenwänden platziert sind. Eine Modernisierung an Fenstern und Türen kann nicht nur den Energieverbrauch drastisch senken, sondern auch in großem Maße zur Steigerung des Wohnkomforts beitragen, indem Zugluft durch eventuelle Schwachstellen in der Isolierung vermieden wird.
Der Einbau moderner Heizungsanlagen gewährleistet eine gleichmäßige Wärmeverteilung im gesamten Haus. In Kombination mit der Innen- & Kellerdeckenisolierung wird somit ein ausgewogener Wärmehaushalt geschaffen. Zusätzlich wird durch die Kellerdeckenisolierung die so genannte „Fußkälte“ vermieden.
Eine Solarthermie bietet die Möglichkeit, im Falle der Warmwasserversorgung durch die Heizungsanlage, die Heizungsanlage in den Sommermonaten gänzlich abzuschalten und die Warmwasserversorgung durch die Solaranlage vorzunehmen.

Welchen Vorteil bringt mir der MYenergetrium Bericht?

Eine Energieberatung ist für Sie immer dann von Vorteil, wenn das Ergebnis Ihr Vorhaben ausreichend betrachtet. Anders gesprochen also immer dann, wenn es transparent und für Sie nachvollziehbar ist. MYenergetrium schafft diese wirtschaftliche Transparenz. Für uns ist eine Selbstverständlichkeit, Ihnen neben einer 100 % unabhängigen Beratung auch eine 100 %ige Grundlage für Ihre Finanzierung zu liefern.
MYenergetrium enthält eine Wirtschaftlichkeitsberechnung in Kombination mit einer Wertsteigerungsermittlung, die Sie zusätzlich zu Ihrem Energieberatungsbericht erhalten. Diese konkrete Darstellung der maximal möglichen Fördermittel, der Wertsteigerung Ihres Wohngebäudes durch die Modernisierung, der Energiekostenreduzierung sowie der Modernisierungskosten und Zinsen verschafft Ihnen einen konkreten Überblick über alle Facetten Ihres Vorhabens und gibt Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung.

Was ist hinsichtlich der Energieberatung und der Auswahl meines Energieberaters zu beachten?

Unabhängigkeit ist bei der Energieberatung das Hauptkriterium für die Auswahl Ihres Energieberaters, da diese die Grundlage für alle weiteren Schritte bildet. Für ein aussagekräftiges Beratungsergebnis sollte das Objekt in seiner Gesamtheit betrachtet werden und die Beratung frei von eventuellen Verkaufsinteressen stattfinden. Aufgrund dessen fördert der deutsche Staat nur Beratungen und Modernisierungen, die von einem unabhängigen, staatlich anerkannten Energieberater durchgeführt bzw. bestätigt wurden.
Ein wichtiger Hinweis ist die Listung eines Energieberaters beim Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese dient als staatliche Anerkennung und ist somit Voraussetzung für die staatliche Förderung der Beratung und Modernisierung.
Wir stellen uns der damit verbundenen Verantwortung und behalten Ihr Anliegen stets im Blick. Die unabhängige Beratung unserer Kunden ist Maßstab unseres Handelns und diese Philosophie tragen wir konsequent weiter, indem wir in unserem energetrium netzwerk qualifizierte gelistete Berater zusammenschließen.
Deshalb agiert hinter dem energetrium netzwerk die energetrium ag – kein Hersteller, kein Handwerker und auch kein Händler. Wir bündeln deutschlandweit ausschließlich die Kompetenz unabhängiger Energieberater für eine energieeffiziente Zukunft.

Wie kann ich mich auf den Besuch des Energieberaters vorbereiten? Welche Unterlagen benötigt der Energieberater von mir? Bis wann müssen ihm diese vorliegen? Reichen auch Kopien? Und müssen diese beglaubigt werden?

Ihr Energieberater benötigt für den vereinbarten ersten Vor-Ort-Termin die nachfolgenden Unterlagen, um Ihnen die bestmögliche Beratung bieten zu können:

  • Vollständige Baupläne (Grundriss, Ansichten und Schnitt, Lageplan)
  • Baubeschreibung (Aufbau der Kellerdecke, Außenwand, Dach)
  • Liegt Ihnen keine Baubeschreibung vor, so können Sie diese in der Regel bei dem für Sie zuständigen Bauamt einsehen und/oder eine Kopie anfordern.
  • Wohnflächenberechnung
  • Heizkostenabrechnung bzw. Ihr Energieverbrauch (nach Möglichkeit der letzten drei Jahre)
  • Daten zur Heizanlage und der Warmwasserversorgung
  • Angaben zu ggf. bereits durchgeführten Wärmeschutzmaßnahmen (z. B. Dämmungen) und anderen Modernisierungsmaßnahmen


Nicht beglaubigte Kopien sind in der Regel ausreichend.

Muss ich den Energieberater direkt bezahlen?

Sie zahlen erst nachdem Sie Ihre Leistung vollständig erhalten haben.  Bei dem ersten Vor-Ort-Termin unterzeichnen Sie den Vertrag über die Vor-Ort-Energieberatung. Nach Abschluss des zweiten Vor-Ort-Termins, an dem Sie Ihren Energieberatungsbericht und die konkreten Handlungsempfehlungen von Ihrem Energieberater erhalten, lässt dieser Ihnen die Rechnung zukommen. Die Rechnung beträgt nur Ihren Eigenanteil. Die staatliche Förderung ist bereits abgezogen worden.

Was macht der Energieberater bei einer Vor-Ort-Energieberatung?

Die Vor-Ort-Energieberatung besteht aus zwei Terminen bei Ihnen Zuhause. Der erste Termin dient zur Datenaufnahme Ihrer Immobilie, der zweite zur Besprechung des erstellten Energieberatungsberichts.
Dabei berücksichtigt der Berater nicht nur das Gebäude an sich, sondern auch Ihre ganz persönlichen Lebensumstände und Wünsche, so dass am Ende eine nachvollziehbare, auf Fakten basierende Empfehlung realistischer Maßnahmen steht – zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.

Die einzelnen Schritte einer Vor-Ort-Energieberatung
1. Terminvereinbarung
Wir vereinbaren für Sie den ersten Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser beantragt für Sie direkt die entsprechenden Fördermittel für die Energieberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Förderungsbewilligung ist entscheidend, damit Sie nur Ihren Eigenanteil der Kosten für die Beratung in Rechnung gestellt bekommen.
2. Erster Vor-Ort-Termin
Bei Ihrem ersten Termin erfasst unser Energieberater alle relevanten Daten für die Bestimmung des energetischen Ist-Zustandes Ihres Gebäudes, d. h. konkret, Ihre Anlagentechnik, die thermische Hülle (Fenster, Fassade, Dach, Kellerdecke) sowie häufige Gebäudeschwachstellen wie Balkone, Verbindungen zu Anbauten oder Dachüberhänge. In diesem Termin können Sie all Ihre Wünsche und Vorstellungen für eine eventuelle Modernisierung besprechen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie keine Grundrisspläne vorliegen haben, oder nachträglich erfolgte bauliche Veränderungen nicht korrekt dokumentiert worden sein, ist möglicherweise eine kostenpflichtige Aufmaßberechnung durch den Energieberater erforderlich.
3. Thermografieaufnahmen
Um eventuell bestehende Wärmebrücken aufzudecken, empfehlen wir Ihnen die Erstellung von Thermografieaufnahmen. Diese Wärmebildaufnahmen Ihres Gebäudes werden aufgrund der speziellen Anforderungen an die Temperaturgegebenheiten an einem separaten Termin erstellt, in der Regel in den frühen Morgenstunden. Falls Sie aufgrund der Uhrzeit darauf verzichten möchten bei der Thermografie anwesend zu sein, müssen Sie lediglich sicherstellen, dass der Thermograf freien Zugang zu Ihrem Grundstück hat.
4. Berechnung der Modernisierungsvarianten
Auf Basis der erfassten Daten berechnet Ihnen Ihr Energieberater verschiedene energetische Modernisierungsvarianten. Diese möglichen Maßnahmen werden für Sie mit konkreten Empfehlungen und Kostenschätzungen in einem ausführlichen Bericht (ca. 80 Seiten) zusammengestellt. Natürlich wird in Zuge dessen auch die Wirtschaftlichkeit dieser Vorschläge sowie das Energieeinsparpotenzial berücksichtigt.
5. Zweiter Vor-Ort-Termin
Bei Ihrem zweiten Termin, dem eigentlichen Vor-Ort-Beratungsgespräch, in dem Ihnen der Beratungsbericht übergeben wird, erläutert Ihnen Ihr Energieberater die Ergebnisse seiner Berechnungen und spricht Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung aus. Neben den möglichen Modernisierungsmaßnahmen, deren Kosten und Fördermöglichkeiten, besprechen Sie auch objektbezogene Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energien.
Als energetrium Kunde erhalten Sie exklusiv eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie eine Wertsteigerungsermittlung dazu – MYenergetrium.
6. Nächste Schritte
Möchten Sie im Anschluss an Ihre Vor-Ort-Energieberatung modernisieren, benötigen Sie zur Beantragung von KfW-Zuschüssen oder KfW-Darlehen vorab eine Bestätigung über die Angemessenheit der von Ihnen geplanten Maßnahmen.
Auf Wunsch stellt Ihnen Ihr Energieberater diese Bestätigung aus und unterstützt Sie darüber hinaus bei allen anstehenden Anträgen.

Ferner besteht die Möglichkeit einer neutralen, staatlich geförderten Begleitung Ihrer Modernisierungsmaßnahmen durch Ihren Energieberater.
Der Vorteil für Sie: Ihr Berater begleitet die Umsetzung aller Maßnahmen persönlich und wirkt darauf hin, dass die Arbeiten der von Ihnen beauftragten Umsetzungsfirmen wie geplant in der geforderten Qualität und zum vereinbarten Preis ausgeführt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung der Vor-Ort-Energieberatung?

Für die staatliche Förderung einer Vor-Ort- Energieberatung müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Sie müssen als Antragsteller Eigentümer der Immobilie sein
  • Der Bauantrag für die Immobilie muss bis zum 31.12.1994 gestellt worden sein
  • Zum Antragszeitpunkt muss die zu Wohnzwecken genutzte Fläche mindestens 50 % betragen
  • Die Beratung muss durch einen unabhängigen, BAFA-gelisteten Energieberater erfolgen
Wer hilft mir bei den KfW-Anträgen?

Freigabe
Unsere Energieberater unterstützen Sie selbstverständlich bei der Bearbeitung der KfW-Anträge 151 und 152 für zinsgünstige KfW-Kredite oder des KfW-Antrages 430 für KfW-Zuschüsse. Die Energieberater aus dem energetrium netzwerk sind alle staatlich anerkannt und zugelassen für die Förderanträge. Sprechen Sie Ihren Berater einfach an.

Was gibt es bei der Erstellung eines Energieausweises zu beachten? Gibt es unterschiedliche Arten von Energieausweisen?

Seit dem 1. Januar 2009 ist gemäß der Energieeinsparverordnung der Energieausweis für Wohngebäude Pflicht. Der Energieausweis weist die energetische Qualität des Gebäudes aus, erfasst allgemeine Gebäudedaten und stellt die Ergebnisse der Bewertung zusammen.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, den Energieausweis auf Basis des berechneten Bedarfs (Bedarfsausweis) und den auf Basis des Energieverbrauches vergangener Jahre (Verbrauchsausweis). energetrium erstellt nur den für alle Wohngebäude zu empfehlenden Bedarfsausweis, da nur dieser den tatsächlichen Bedarf eines Wohngebäudes korrekt darstellt. Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Abmessungen und bauphysikalischen Eigenschaften der Außenbauteile sowie der Anlagentechnik des Gebäudes berechnet. Der Bedarfsausweis ist für bestimmte Gebäude und Zwecke vorgeschrieben und kann von unseren Energieberatern sowohl vor als auch nach einer energetischen Modernisierung ausgestellt werden.

Wo können bei meinem Gebäude Energieverluste auftreten? Wie kann ich diese sichtbar machen?

Diese sogenannten Wärmebrücken sind Punkte, Winkel und Flächen der Gebäudehülle, an denen gegenüber den übrigen Bauteilen erhöhte Energieverluste auftreten. Auf den Bildern erkennen Sie Wärmebrücken als helle Stellen in der thermischen Hülle.  
Mit Hilfe von Thermografieaufnahmen können Wärmebrücken sichtbar gemacht werden.

Welchen Zweck erfüllen Thermografieaufnahmen?

Unter dem Begriff Thermografie versteht man die optische Darstellung der Wärmeverteilung auf Oberflächen. In der Vor-Ort-Energieberatung wird dieses zerstörungsfreie Messverfahren eingesetzt, um fundierte Aussagen über den baulichen Ist-Zustand eines Gebäudes machen zu können und eventuell bestehende energetische Mängel, wie beispielsweise Wärmebrücken, aufzudecken.

Die Thermografie macht die für das menschliche Auge unsichtbare infrarote Wärmestrahlung, die von jedem Gegenstand ausgeht, sichtbar. Zu diesem Zweck wird mit einer Wärmebildkamera eine Aufnahme erstellt, auf der auch kleinste Temperaturunterschiede deutlich abgebildet werden: Kalte Oberflächen werden in einem so genannten Thermogramm dunkel (bzw. blau) dargestellt, warme Stellen sind als helle (bzw. gelbe bis rote) Flächen zu erkennen. Ein Energieberater kann anhand dieser Aufnahmen thermische Schwachstellen und Schäden einer Immobilie aufdecken und lokalisieren. Auf diese Weise kann die Wärmedämmung eines Gebäudes überprüft werden. Weiterhin können feuchte Bereiche in Bauteilen ausfindig gemacht werden. Auch Schäden an verdeckt liegenden Leitungen oder historischer Bausubstanz lassen sich lokalisieren. Die so gewonnenen Erkenntnisse bilden die Basis für die Planung entsprechender Modernisierungsmaßnahmen und können abschließend auch zur Qualitätssicherung einer Modernisierung genutzt werden, indem sie einen Vergleich des Wärmeabflusses durch die Gebäudehülle vor und nach einer Maßnahme aufzeigen.

Was ist die thermische Hülle?

Diese Größe beschreibt die äußere Gebäudehülle, das heißt, die Summe aller Flächen eines Gebäudes, die eine Grenze zwischen beheiztem und unbeheiztem Bereich bilden. An diesen Flächen finden je nach energetischer Bauteilqualität mehr oder weniger ausgeprägte Wärmeübergänge statt.
Zur thermischen Hülle gehören Wände, Keller bzw. die untere Gebäudeabgrenzung, Dach bzw. obere Gebäudeabgrenzung sowie Fenster und Außentüren.

Erhöhte Schimmelbildung, Atmen der Außenwände – Wird dies durch eine energetische Modernisierung beeinflusst?

Bei der Entscheidung für eine energetische Modernisierung müssen Sie keine Angst vor einer erhöhten Schimmelbildung haben. Schimmel bildet sich auf feuchten Oberflächen, indem der Wasserdampf in der Luft (Atemluft, Kochen, Baden/Duschen, Waschen, etc.) auf diesen kondensiert – als würde man an einen Spiegel hauchen. Dies kann z. B. bei Wärmebrücken, oder wenn nicht ausreichend gelüftet wird, der Fall sein.
Durch eine energetische Modernisierung wird die Gefahr verringert, dass sich Schimmel bildet.
Wird die thermische Hülle gedämmt, nimmt die Oberflächentemperatur der Wände zu. Dadurch wird verhindert, dass sich die Luft an kühlen Wänden abkühlen und die Feuchtigkeit in ihr kondensieren kann.
Somit werden auch Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Schimmel verhindert.

Oftmals besteht die Angst, dass das Atmen der Wände durch Dämmmaßnahmen verhindert wird. Dies ist nicht der Fall, da Wände nicht atmen. Verputzte Wände sind beinahe undurchlässig für Luft – unabhängig von der Art der Dämmung.

Energetische Modernisierung und Modernisierungsbegleitung – Was muss ich bei der Planung beachten? Wie ist der Ablauf?

Eine energieeffiziente Modernisierung eines Gebäudes ist ein komplexes Vorhaben und besteht immer aus einer ganzen Reihe von Maßnahmen. Diese führen schlussendlich zu einer Wertsteigerung der Immobilie, zur Verbesserung Ihres Wohnkomforts sowie zur Einsparung von Energie und somit Kosten.
Eine verbindliche Grundlage und damit Planungssicherheit bietet Ihnen die unabhängige Vor-Ort-Energieberatung. Danach wissen Sie, worauf Sie sich einlassen und womit Sie zu rechnen haben.

Im Folgenden die einzelnen Schritte im Detail: 
1. Begutachtung des Gebäudes und Vor-Ort-Energieberatung
Im ersten Schritt wird über die staatliche geförderte Vor-Ort-Energieberatung eine konkrete Handlungsempfehlung für die Modernisierung Ihrer Immobilie erstellt. Details zum Ablauf finden sie  (>>Link zum Ablauf)
2. Planung der Maßnahmen und Anforderungen
Auf Basis dieser Handlungsempfehlung und des Beratungsgespräches erstellt Ihnen Ihr Energieberater eine detaillierte Planung für Ihre gewünschten energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Diese Detailplanung ist erforderlich, um im Nachgang vergleichbare Angebote von verschiedenen Handwerksbetrieben einholen zu können.
3. Angebotseinholung und Beauftragung
Ihr Berater unterstützt sie bei der Einholung verschiedener Angebote für die einzelnen Gewerke und achtet auf inhaltliche und kostentechnische Vergleichbarkeit.
4. Bauüberwachung
Während der Umsetzungsphase kontrolliert Ihr Energieberater die fortlaufenden Arbeiten und achtet auf eine einwandfreie Umsetzung durch die von Ihnen beauftragten Firmen.
 5. Bauabnahme und Einweisung in neue Techniken
Vor Abnahme der einzelnen Gewerke durch Sie erfolgt ein finaler Qualitätscheck durch den Energieberater – eventuell mit der Unterstützung durch weitere Thermografieaufnahmen. Sollten Sie fortan neue Technik im Einsatz haben, wird Ihr Energieberater Sie hier selbstverständlich ausführlich einweisen.
6. Nächste Schritte
Nach der Bauabnahme stellt Ihnen Ihr Energieberater die KfW-Bestätigung aus, welche die einwandfreie und fachgerechte Umsetzung Ihrer Modernisierungsmaßnahmen ausweist. Diese zeigt die rechtskonforme Verwendung der Fördermittel.
Ihr Energieberater kann Ihnen außerdem einen neuen Energiebedarfsausweis auf Basis Ihres neuen Energieverbrauches ausstellen.

Sind energetische Modernisierungsmaßnahmen an einer Eigentumswohnung möglich?

Grundsätzlich ist auch die energetische Modernisierung einer Eigentumswohnung möglich. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass Maßnahmen, die das Gemeinschaftsgut des Gebäudes betreffen (z. B. Fassade, Dach, Fenster) grundsätzlich mit den anderen Wohnungseigentümern abgesprochen werden müssen.

Mein Haus ist denkmalgeschützt, kann ich energetisch modernisieren?

Grundsätzlich können Sie auch ein denkmalgeschütztes Gebäude modernisieren. Die von Ihnen gewünschten Maßnahmen sind jedoch mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Grundsätzlich gilt:

  • Für denkmalgeschützte Gebäude gilt ebenfalls die Energieeinsparverordnung (EnEV). Damit der historische Baubestand bzw. das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden, sind Abweichungen von der EnEV möglich.
  • Um eine Entscheidung über mögliche Maßnahmen treffen zu können, ist eine qualifizierte Energieberatung nötig. Dabei kann der Energieberater abschätzen, welche Maßnahmen unter energetischen Gesichtspunkten nötig sind und welche Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes zulässig sind. Ziel ist es, ein konkretes Konzept zu erarbeiten, dass es Ihnen als Eigentümer ermöglicht, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
  • Einige Bundesländer bieten gesonderte Förderprogramme im Bereich der Denkmalpflege an.
Wer hat Zugang zu meinen Beratungsergebnissen?

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. energetrium nutzt die von Ihnen im Kontaktformular angegebenen Daten nur intern und dazu den Kontakt zu Ihrem Energieberater herzustellen. Dritten Unternehmen wird kein Zugriff gewährt.