Gewusst wie: Fördermittel richtig beantragen.

Fördermittel sind eine schöne Sache. Sie werden jedoch erst dann zur Realität, wenn Anträge und Bestätigungen entsprechend kompetent bearbeitet werden. Das kann schon mal Kopfzerbrechen bereiten. Denn ganz gleich ob KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen oder freie Einzelmaßnahmenkombinationen – in allen Fällen gilt: Für die Bewilligung von Fördermitteln durch die KfW sind zwei Bestätigungen durch einen unabhängigen, staatlich anerkannten Energieberater notwendig.

Unsere Energieeffizienz-Experten haben den Durchblick und halten Ihnen den Kopf frei.

KfW-Bestätigung für den Kreditantrag

Die Bestätigung für den KfW-Kreditantrag hat zum Ziel, die sogenannte Angemessenheit der jeweils geplanten Maßnahme hinsichtlich ihres positiven Energieeinspareffektes im Vergleich zum Ist-Zustand Ihres Gebäudes zu dokumentieren. Dazu ist eine detaillierte Begutachtung der entsprechenden Energieeinsparmaßnahme(n) durch einen staatlich anerkannten Energieberater erforderlich. Basierend darauf können Sie dann den Antrag auf Fördermittel für eine energetische Modernisierung über Ihre Bank einreichen.

KfW-Bestätigung nach der Modernisierung

Nicht vergessen dürfen Sie die „KfW-Bestätigung nach der Modernisierung“. Nach Abschluss Ihrer energetischen Modernisierungsmaßnahmen dient sie als Nachweis für die laut Antrag geplante und ordnungsgemäße Mittelverwendung.

Ihr Energieberater muss der KfW die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen schriftlich bestätigen. Dazu gehört die Bestätigung, dass die Arbeiten durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerkes durchgeführt wurden und dass bei einer Heizungserneuerung ein hydraulischer Abgleich stattgefunden hat. Modernisieren Sie zu einem KfW-Effizienzhaus, wird der neue Zustand des Gebäudes mit dem „Ist-Zustand“ vor der Modernisierung verglichen, um die Einhaltung des beantragten Effizienzniveaus zu bestätigen. Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen muss die Einhaltung der Mindestanforderung bestätigt werden.

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, die Bestätigung bis spätestens neun Monate nach Vollauszahlung des erhaltenen Darlehens einzureichen. Wenn Sie Ihren Energieberater auch für die beratende Begleitung und das Qualitätsmanagement Ihrer Modernisierungsmaßahmen beauftragen, können Sie den Termin gar nicht mehr vergessen.

Nicht förderfähig für die KfW-Förderprogramme 430, 151 und 152 sind:

  • Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde
  • Bereits begonnene/abgeschlossene Vorhaben
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Ferien- und Wochenendhäuser
  • Gewerblich genutzte Flächen